B-1 Visum für berufliche Kurzaufenthalte und Projekte
Transatlantischer Geschäftsverkehr erfordert regelmäßigen Personenverkehr. Viele Einsätze sind jedoch nicht unter ESTA zulässig. Für diese Kurzaufenthalte ist in der Regel ein B-1 Visum geeignet.
B-1 für Installationen
Einer der gängigsten Anwendungsbereiche des B-1 Visums ist die Installation von Anlagen, welche in die USA exportiert wurden. Das Visum deckt sowohl eigene Mitarbeiter, als auch Subunternehmer ab.
B-1 für Bauaufsicht
Das vorgenannte Installationsvisum ist nicht auf Bauprojekte anwendbar. Auf Bauprojekten kann nur ein Supervisor-Visum beantragt werden. Der entscheidende Unterschied ist, dass der Supervisor nicht selbst "Hand anlegen" darf. Dies ist eine Besonderheit der Baubranche und muss projektbezogen analysiert werden. Nicht jede Baustelle gilt automatisch als "Bau" im Sinne dieser Vorschrift. Es gibt daher Szenarien, in welchen ein Installateurvisum beantragt werden kann, obwohl sich die Installation auf einer Baustelle befindet.
Hier empfiehlt sich detaillierte Planung bevor der Beantragung.
B-1 in lieu of H-1B für Akademiker
Ein weiterer großer Anwendungsbereich des B-1 Visums ist das "in lieu of H-1B". Hierbei handelt es sich meist um Mitarbeiter mit Universitätsabschluss, welche zu einem Kurzprojekt in die USA kommen. Paradebeispiel ist hier der Controller der Mutterfirma, der für den Jahresabschluss zur amerikanischen Tochterfirma reist. Hierbei ist ebenso eine Abgrenzung zu ESTA vorzunehmen.
ESTA (Visa Waiver Program)
Unter ESTA verteht man die visumsfreie Einreise in die USA. ESTA wird meist zu touristischen Zwecken verwendet. Jedoch kann auf ESTA auch beschränkt zu beruflichen Zwecken eingereist werden. Die einfachste Abgrenzungsmethode sind "die drei M's" (Meetings, Messen,
Die Abgrenzung des spezifischen Einreisezwecks gestaltet sich im Einzelfall