E-1 und E-2 Visum – Page 8642364080

Das E-1 Visum (Kaufleute) und das E-2 Visum (Investoren):     Die zwei E-Visa werden nur für Staatsbürger eines Vertragslandes ausgestellt. Die betreffenden Personen müssen aus einem Land stammen, das mit den USA einen Handelsvertrag oder ein bilaterales Investitionsabkommen haben. Das E-1 Visum (Kaufleute) ist speziell konzipiert für Geschäftsinhaber, Manager, und Angestellte, die sich für längere Zeit in den USA aufhalten müssen, um Arbeit für Ihre Firma,  die Handel zwischen den USA und dem Land, aus dem der Antraggeber stammt, treibt, zu beaufsichtigen.  Das E-2 Visum (Investoren) ist  für Bürger eines Vertragslandes, die in die USA einreisen wollen, um ein Unternehmen zu entwickeln und zu leiten in das sie Kapital investiert haben oder im Prozess sind eine erhebliche Summe (Kapital) investieren zu wollen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um sich für eines der beiden Visa zu qualifizieren.     Die Voraussetzungen um ein E-Visum zu erhalten:     I. Die Person muss für eine beschränkte Zeitdauer in die USA einreisen. Normalerweise werden E-Visa für 5 Jahre ausgestellt.     II. Es muss ein Abkommen mit einem Land bestehen, dessen Staatsbürgerschaft man besitzt. Weitere Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen durch die investierende Gesellschaft ein E-Visum erhalten, jedoch nur wenn sie die gleiche Staatsbürgerschaft wie die Unternehmensinhaber haben.     III. Personen, die ein Visum erwerben können:

  1. Die Person muss intensiven Handel zwischen den USA und dem Heimatland (Vertragsland) betreiben.
  2. ODER: Die Person investiert in ein Unternehmen in den USA und übernimmt deren Leitung.
  3. ODER: Essenzielle Mitarbeiter aus dem Vertragsland können unter dem Visum der Gesellschaft eigene E-Visa erhalten.
  4. ODER: Familienmitglieder der oben genannten Personen.

    IV. Erforderliche Dokumente:

  • Detaillierter Business Plan
  • Die aktuelle Zahl der amerikanischen Arbeiter und Unternehmer (und zukünftige Arbeitspositionen)
  • Nachweis von Investitionen
  • Nachweis von Gründung und Bankkonten des U.S. Unternehmens (Kontoauszüge, Transaktionen)
  • Zulassungen und andere Genehmigungen
  • Steueridentifikationsnummern, Einkommensteuererklärungen
  • Verträge, Quittungen von Lieferanten
  • I-9, W-2 und Kopien von Schecks von Löhnen und Gehältern der derzeitigen Arbeitnehmer
  • Kopien von Aktienzertifikaten die die Inhaberschaft des Unternehmens nachweisen
  • Komplette Kopien der Satzungen für die USA und das Heimatland
  • Kopie des Reisepasses (mit biographischen Seiten und allen Visa-Stempeln, I-94 Karte, Social Security Nummer)
  • Bilder des ausländischen Unternehmens, Arbeiter, etc.

    Vertragsländer (E-1): Afrika:  Äthiopien, Liberia, Togo Asien: Taiwan, Japan, Südkorea, Philippinen, Singapur, Thailand Australien: Australien Mittelamerika: Costa Rica, Honduras Europa: Österreich, Belgien, Bosnien Herzigovina, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxenburg, Mazedonien, Holland, Norwegen, Polen, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, England, Schottland, Wales. Der Nahe Osten: Brunei Darussalam, Iran, Israel, Jordanien, Oman, Pakistan, Türkei Nord-Amerika: Kanada, Mexiko Süd-Amerika: Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Paraguay, Suriname     Vertragsländer (E-2): Afrika:    Ägypten, Äthiopien, Kamaroon, Kongo, Liberia, Marokko, Senegal, Togo, Tunesien Asien:  Bangladesh,Taiwan, Japan, Südkorea, Kirgisistan, Mongolien, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Thailand Australien: Australien Mittelamerika: Costa Rica, Honduras, Panama Europa:  Albanien, Armenien, Azerbaijan,Österreich, Belgien, Bosnien Herzigovina, Bulgarien, Tschechische Republik Kroatien, Dänemark, Estland, Der Nahe Osten: Bahrain, Iran, Jordanien, Oman, Pakistan, Türkei Nord-Amerika: Kanada, Mexiko Süd-Amerika: Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Suriname Die Karibik: Grenada, Jamaika, Trinidad und Tobago

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